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Impressum

Verantwortlich für den Inhalt dieser Website:

Oertli Ophthalmedic Österreich GmbH
Schwefel 93, 6850 Dornbirn, Österreich

T +43 5572 22584)
F +43 5572 29004
office@oertli-ophthalmedic.at

Telefonische Erreichbarkeit Büro Dornbirn
Montag bis Freitag:
8-12 Uhr und 13-17 Uhr

Geschäftsführung: Roland Schwärzler

Firmenbuchnummer: 356797b
Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch
UST-Identifikation: ATU66081679
 

Copyright: Oertli Ophthalmedic Österreich GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für alle mit der Oertli Ophthalmedic Österreich GmbH (kurz „Oertli GmbH“) vereinbarten Leistungen und abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners/Kunden oder sonstige abweichende Regelungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese von der Oertli GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge. Sämtliche Angebote sind freibleibend.

Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Für den Inhalt des Liefervertrages ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der Oertli GmbH maßgebend.

1. Lieferung

Lieferfristen und -termine gelten nur dann als fix vereinbart, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ist kein genauer Liefertermin vereinbart, wird die Oertli GmbH den Kunden vom Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Zustellung in Kenntnis setzen.  Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die , die Oertli GmbH keinen Einfluss hat und die ihr eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Oertli GmbH mit der Lieferung der Ware bis zum Wegfall der höheren Gewalt bzw. sonstigen Ereignisses zuzuwarten oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.  

Oertli GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Warenlieferungen der Kunde (siehe dazu auch Punkt 3. Gefahrtragung). Die Ware wird zum Transport verkehrsüblich verpackt. Oertli GmbH ist berechtigt eine geeignete Versendungsart zu wählen und ein Transportunternehmen zu bestimmen. Wünscht der Kunde eine bestimmte Transportart oder einen bestimmten Transportweg, ist dies schriftlich zu vereinbaren.

2. Gefahrtragung

Die Sachgefahr geht – auch bei Teillieferungen – auf den Kunden über, sobald die Ware an ihn oder  ein von Oertli GmbH beauftragtes Transportunternehmen übergeben wurde. Gleiches gilt, wenn der Kunde bindende Vorgaben hinsichtlich Transportart oder Transportweg macht. Wünscht der Kunde eine Versicherung der Ware am Transportweg,  ist dies schriftlich zu vereinbaren. Eine allfällige Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken erfolgt auf Kosten des Kunden.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, werden gesondert berechnet.

4. Rechnungslegung/Zahlungsbedingungen

Zahlungen werden 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto fällig.

Wird gegen eine von Oertli GmbH gelegte Rechnung binnen 1 Woche ab Zugang kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt die Rechnung als genehmigt.

Oertli GmbH ist auch berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.  

Reparaturrechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar.

Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. In allen genannten Fällen ist Oertli GmbH auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und – wenn die Voraussetzung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird – ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Entgegenstehende Weisungen des Kunden sind unbeachtlich.

Im Fall eines Zahlungsverzugs ist der Kunden gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für bei Oertli GmbH entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von EUR 40 zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Kunde darüber hinaus, die der Oertli GmbH dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen, soweit diese nicht die Höchstsätze laut Verordnung des BMWA überschreiten. 

5. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Kosten und Spesen Eigentum der Oertli GmbH. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten und mit anderen Sachen zu verbinden.

Eine Weiterveräußerung der Ware ist nur nach vorheriger Zustimmung durch die Oertli GmbH und Namhaftmachung (Firma, Geschäftsanschrift) des Käufers zulässig. Der Kunde (=Vorbehaltskäufer) tritt schon jetzt an Oertli GmbH allfällige Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware an einen Dritten erwachsen werden. Oertli GmbH ist auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

Bestehen gegenüber dem Kunden mehrere Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden zunächst auf jene Forderungen angerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

7. Reklamationen/Rügeobliegenheit

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.

Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung bei ihm sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht unverzüglich, längstens aber binnen 10 Tagen nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich (auch per Email) der Oertli GmbH bekannt gegeben wird. Verdeckte  Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich (auch per Email) zu rügen.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Vorliegen einer Beschädigung oder im Fall des Verlustes der Ware vom Transportunternehmen eine Bescheinigung ausgestellt wird. Jedenfalls sind Verlust oder Beschädigungen am Lieferzettel zu vermerken. Für Rechtsnachteile, die dem Kunden wegen einer Verletzung dieser Obliegenheit entstehen, haftet Oertli GmbH nicht.

8. Gewährleistung

Bei Mängeln der gelieferten Ware leistet Oertli GmbH nach eigener Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Verbesserung oder Ersatzlieferung binnen angemessener Frist fehl, kann der Kunde die Herabsetzung des Kaufpreises (Preisminderung) oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, die Auflösung des Vertrages ) verlangen.

9. Haftung

Oertli GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig durch Oertli GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, sowie in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Darüber hinaus haftet Oertli GmbH uneingeschränkt bei Personenschäden.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) wird zur Gänze ausgeschlossen. Oertli GmbH haftet ferner nicht für reine Vermögensschäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt der Sitz der Oertli GmbH.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für unternehmensbezogene Streitigkeiten sachlich zuständige Gericht in 6850 Dornbirn vereinbart. Oertli GmbH hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

11. Erfassung von Kundendaten

Erfassung von Kundendaten Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die über ihn gespeicherten Daten EDV-mäßig erfasst und gegebenenfalls verarbeitet werden.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine solche, die dem gewünschten Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.

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